Manchmal steht das eigene Auto einfach nicht zur Verfügung. Aber ob Motorschaden, Unfall oder einfach die fällige Inspektion – der Alltag will trotzdem weiterlaufen. Und genau hier zeigt sich, wie wichtig Mobilität ist. Zum Glück gibt es heute zahlreiche Möglichkeiten, auch ohne eigenes Fahrzeug flexibel zu bleiben: vom Mietwagen der Kfz-Werkstatt bis hin zur ADAC-Autovermietung. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Optionen es gibt, worauf Sie achten sollten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Was tun, wenn das Auto in der Werkstatt steht?
Das ADAC Clubmobil
Ihr Fahrzeug steht Ihnen nicht zur Verfügung? ADAC-Mitglieder genießen hier einen besonderen Service: Der ADAC stellt mit dem Clubmobil ein eigenes Mietfahrzeug zur Verfügung. Dieses wird hauptsächlich als Ersatzwagen nach einem Unfall oder einer Panne eingesetzt. Ein Clubmobil können Sie ganz einfach online reservieren, indem Sie in der ADAC-Mietwagensuche gezielt das Clubmobil suchen. Weitere Wege sind die telefonische Buchung über den ADAC: 089 7676 2099 (täglich von 8:00 – 20:00 Uhr) und direkt beim ADAC Mobilitätspartner wie Jakobi Mobility: 0761 478090.
Bei der Fahrzeugübergabe benötigen Sie folgende Unterlagen im Original:
- ADAC Mitgliedsausweis
- Gültiger Führerschein für die jeweilige Fahrzeugklasse
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Inhaber einer ADAC Premium- oder Plus-Mitgliedschaft erhalten das Clubmobil als Ersatzfahrzeug für die Dauer der Fahrzeugreparatur kostenfrei (bis zu 7 Tage), wenn zwischen Wohnort und Pannen-/Unfallort mindestens 50km Luftlinie liegen.
Sie können sich also vorab einen Ersatzwagen organisieren, sodass die Werkstatt-Zeit für Sie keine Mobilitäts-Pause bedeutet, sondern schlicht ein kleiner Umweg im Alltag bleibt. Angenehmer Nebeneffekt: Sie können sich bei der Gelegenheit ein Bild von einem anderen Fahrzeug machen, falls bei Ihnen bald eine Neuanschaffung ins Haus steht.
Die Vorteile – einfach mobil bleiben, transparente Kosten:
- Günstige Tarife
- Zusatzfahrer inklusive
- Vollkasko- und Diebstahlschutz immer dabei
- Umbuchung und Stornierung gebührenfrei
- Mindestalter ab 18 Jahren ohne Extrakosten
- Reduzierung des Selbstbehalts auf 0 Euro gegen Aufpreis möglich
Auch eine Option: Mietwagen über den ADAC anmieten
Der ADAC ermöglicht über das Clubmobil hinaus seinen Mitgliedern weltweit flexible und sichere Mobilität durch Mietwagen von renommierten Anbietern wie Sixt, Europcar oder Hertz. Unabhängig von der gewählten Fahrzeugklasse umfassen die Buchungen stets einen umfassenden Versicherungsschutz, den Eintrag von mindestens einem Zusatzfahrer sowie transparente und faire Konditionen. Eine kostenlose Stornierung bis zum Mietbeginn gewährleistet zudem maximale Planungsfreiheit und Flexibilität für den Ersatz des eigenen Fahrzeugs.
Worauf Sie beim Mietwagen achten sollten
Empfehlenswert ist hier eine frühzeitige Online-Buchung, da die Preise vor Ort oder Last-Minute meist deutlich höher liegen. Folgende Fallstricke sollten Sie kennen: Achten Sie immer auf eine faire Tankregelung, idealerweise “voll/voll”, um überhöhte Beträge für die Betankung durch den Vermieter zu vermeiden.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs ist ein akribischer Check-up unerlässlich: Jeder noch so kleine Vorschaden (Kratzer, Dellen, Steinschläge) muss im Übergabeprotokoll schriftlich vom Vermieter bestätigt und idealerweise durch Fotos dokumentiert werden. Nur so lässt sich ausschließen, dass der Mieter später für Schäden haftet, die er nicht verursacht hat.
Ergänzende Hinweise zu Mietwagen und Clubmobil:
Achtung Unterschied: Bei einem Unfall, den Sie nicht verursacht haben, trägt die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs. Diese Leistung unterscheidet sich explizit vom ADAC Clubmobil, da der ADAC-Schutz auch bei selbstverschuldeten Pannen oder Unfällen greift.
Werkstattbedingte Verzögerung: Sollte sich die Reparatur Ihres Fahrzeugs unbegründet verzögern, können Sie gegenüber der Werkstatt einen Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs oder die Übernahme der entstandenen Mietwagenkosten geltend machen.
Checkliste: Mit einem Mietfahrzeug clever mobil bleiben
- Frühzeitig reservieren, idealerweise parallel zum Werkstatttermin
- Mitgliedschaft im ADAC prüfen und ggf. aktivieren
- Fahrzeugklasse und Konditionen (Tankregelung, Versicherungsumfang) klären
- Kostenübernahme bei Garantie/Versicherung bestätigen
- Kilometerstand und Tankfüllung vor Fahrtantritt dokumentieren
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Der Leihwagen aus der Kfz-Werkstatt – direkte Lösungen vor Ort
Nicht nur der ADAC, auch viele Kfz-Werkstätten bieten eine praktische Lösung: den Werkstatt-Leihwagen. Dieser Service soll Kunden die Mobilität garantieren, während ihr Fahrzeug in fachkundigen Händen ist. Doch bevor Sie den Schlüssel zum Ersatzwagen entgegennehmen, sollten Sie die Konditionen genau prüfen.
Der entscheidende Unterschied: Kostenlos oder kostenpflichtig?
Der größte Irrglaube vieler Kunden ist, dass der Werkstatt-Leihwagen stets eine kostenlose Serviceleistung sei. Dies trifft jedoch nur in seltenen Fällen oder als besonderes Entgegenkommen für langjährige, gute Kunden zu. Meist handelt es sich um eine kostenpflichtige Serviceleistung der Werkstatt.
Unverschuldeter Unfallschaden? Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für einen gleichwertigen Mietwagen für die Dauer der notwendigen Reparatur. Auch hier sind wir von Jakobi Mobility an Ihrer Seite und stellen Ihnen einen entsprechenden Mietwagen zur Verfügung, ohne dass es bei der Abrechnung zu Problemen mit der Versicherung kommt.
Gern beraten wir Sie zu Mietwagen nach unverschuldetem Unfall.
Werkstattaufenthalt wegen Inspektion oder selbstverschuldetem Schaden? Sie müssen die Kosten selbst tragen oder auf eine spezielle Versicherungsdeckung (z. B. im Rahmen einer Vollkasko- oder Mobilitätsgarantie) hoffen.
Umsicht und Rücksichtnahme sind Pflicht
Sie sehen: Der Werkstatt-Mietwagen ist eine wertvolle Serviceleistung, die den Ausfall des eigenen Fahrzeugs überbrückt. Doch die Nutzung erfordert die gleiche Sorgfalt wie die Anmietung eines regulären Mietwagens, um am Ende nicht durch unerwartete Kosten überrascht zu werden.
Jakobi Mobility: Mehr als nur ein Ersatzwagen
Gerne zeigen auch wir Ihnen, wie umfassender Kundenservice aussehen kann. Aals ADAC Partner bieten wir eine integrierte Lösungskette an: Vom 24-Stunden-Abschleppdienst über die eigene KFZ-Meisterwerkstatt bis hin zur hauseigenen Autovermietung. Kunden erhalten so alle Dienstleistungen aus einer Hand und vermeiden lange Wege oder unnötige Übergaben zwischen verschiedenen Dienstleistern. Speziell für Werkstattkunden stehen hier Ersatzfahrzeuge bereit, was den Übergang von der Reparaturannahme zur Weiterfahrt nahtlos gestaltet.
Sie möchten mobil bleiben? Wir haben die Lösung dafür.
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Worauf Kunden bei der Mietwagen-Nutzung achten sollten
Um böse Überraschungen bei der Rückgabe zu vermeiden, sind einige Punkte essenziell:
Versicherung und Selbstbeteiligung: Klären Sie die Versicherungsbedingungen des Ersatzwagens. Oftmals ist eine Vollkaskoversicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung Standard. Ein kleiner Schaden kann dann teuer werden. Fragen Sie nach, ob die Selbstbeteiligung ausgeschlossen werden kann.
Zustand und Protokoll: Führen Sie bei der Übernahme einen akribischen Check-up durch. Dokumentieren Sie alle bereits vorhandenen Kratzer, Dellen und Mängel schriftlich im Übergabeprotokoll und zusätzlich mit Fotos oder einem kurzen Video. Achten Sie auf den Tankstand und die Kilometeranzeige.
Tankregelung: Fragen Sie nach der vereinbarten Tankregelung (meist “voll/voll”) und halten Sie diese exakt ein, um nachträgliche, oft überhöhte Betankungsgebühren der Werkstatt zu vermeiden.
Inklusiv-Kilometer: Prüfen Sie, ob der Tarif eine Kilometerbegrenzung hat und wie hoch die Kosten pro zusätzlichem Kilometer sind.
Mobilitätsgarantie – Sicherheit durch Servicepakete
Viele Fahrzeughalter verlassen sich auf eine Mobilitätsgarantie, um im Fall der Fälle schnell wieder mobil zu sein. Doch was bedeutet eine Mobilitätsgarantie eigentlich? Im Kern ist sie eine freiwillige Leistungszusage – meist des Autoherstellers oder Händlers – an Sie als Fahrzeughalter. Sie garantiert Ihnen, bei einem technischen Defekt oder einer Panne, schnell und unbürokratisch Hilfe zu erhalten, damit Sie mobil bleiben. Der Leistungsumfang ist dabei nicht gesetzlich genormt, sondern variiert je nach Anbieter. Standardleistungen umfassen in der Regel Pannenhilfe vor Ort, das Abschleppen in die nächste Vertragswerkstatt und die Organisation einer Ersatzmobilität.
Die Leistung macht den Unterschied
Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen Herstellergarantie, Versicherungsleistung & Werkstattservice zu verstehen:
- Die Hersteller-Mobilitätsgarantie erhalten Sie meist beim Neuwagenkauf und verlängert sich oft automatisch, wenn Sie die vorgeschriebenen Wartungsintervalle lückenlos in einer autorisierten Vertragswerkstatt einhalten. Sie greift primär bei technischen Pannen, schließt jedoch oft selbstverschuldete Missgeschicke wie Falschbetankung oder Unfälle aus und bindet Sie an die Werkstätten des Herstellers.
- Eine Versicherungsleistung (Schutzbrief), die Sie optional zu Ihrer Kfz-Versicherung oder über einen Automobilclub wie den ADAC abschließen, bietet hingegen oft einen umfassenderen Schutz. Diese Leistung ist in der Regel personenbezogen oder fahrzeuggebunden, nicht an bestimmte Werkstätten gebunden und greift häufig auch bei selbstverschuldeten Pannen (z. B. Schlüsselverlust, leerer Tank) sowie bei Unfällen oder Diebstahl. Aber Achtung: der ADAC Schutzbrief (oder die ADAC-Mitgliedschaft/Plus-Mitgliedschaft) greift in der Regel nicht, wenn Ihr Auto lediglich für eine reguläre Inspektion oder Wartung in der Werkstatt steht.
- Der Werkstattservice ist die lokale Zusage Ihrer freien oder Vertragswerkstatt, die Sie mit einer Garantie für durchgeführte Reparaturen oder Inspektionen erhalten. Diese Leistungen sind vorwiegend enger gefasst.
Geplant vs. ungeplant
Die Mobilitätsgarantie des Herstellers ist darauf ausgelegt, die Mobilität nach einem unvorhergesehenen, fahruntüchtigen Ereignis (Panne, technischer Defekt) wiederherzustellen. Im Gegensatz zu einer Panne greift die Mobilitätsgarantie in der Regel nicht, wenn Sie Ihr Auto planmäßig zur regulären Inspektion oder Wartung in die Werkstatt bringen.
- Pannenhilfe und Abschleppen: Ein Servicepartner kommt direkt zum Pannenort. Kann die Panne nicht behoben werden, wird Ihr Fahrzeug zur nächsten Partnerwerkstatt abgeschleppt.
- Ersatzwagen/Mietwagen: Ist eine sofortige Reparatur nicht möglich, erhalten Sie für die Dauer der notwendigen Instandsetzung einen Mietwagen (oft auf maximal 3 bis 5 Tage begrenzt).
- Weiter- oder Rückreise: Alternativ zum Ersatzwagen können Sie die Kosten für die Weiterreise zum Zielort oder die Rückreise zu Ihrem Wohnort (z. B. per Bahn erster Klasse oder Flugzeug) erstattet bekommen.
- Übernachtung: Sollte die Panne auf einer Reise eintreten und die Reparatur nicht am selben Tag abgeschlossen werden können, übernimmt der Garantiegeber die Hotelkosten (inklusive Frühstück, oft bis zu drei Nächte) für Sie und Ihre Mitfahrer.
Sie haben Fragen zur Mobilitätsgarantie? Wir sind für Sie da.
Fazit: Ihre Optionen bei Fahrzeugausfall im Überblick
Es gibt viele Möglichkeiten, den Ausfall des eigenen Fahrzeugs zu kompensieren. Der Grund des Ausfalls, die Dauer und Ihre Bedürfnisse sollten bei der Wahl einer Lösung immer Wegweiser sein. Hier noch einmal ein kurzer Überblick:
ADAC Clubmobil/Schutzbrief: Schnelle Hilfe bei unverschuldeten Pannen. Greift nur bei unvorhergesehenem Ereignis (Panne/Unfall), nicht bei Inspektion.
Klassischer Mietwagen: Freie Fahrzeug- und Anbieterwahl, oft günstiger bei Langzeitmiete. Lohnt sich nur bei längeren, planbaren Urlaubsfahrten oder Ausfällen über mehrere Wochen.
Werkstatt-Mietwagen: Direkte und bequeme Verfügbarkeit durch die Werkstatt. Meist kostenpflichtig; bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite. Ideal für geplante Werkstattaufenthalte (Inspektion) oder kleinere Reparaturen.
Hersteller-Mobilitätsgarantie: Oft kostenlos bei Neuwagen, sichert Sie bei technischem Defekt ab, erfordert aber zwingend lückenlose Wartung in der Vertragswerkstatt. Ideal für die Überbrückung von Defekten/Pannen, nicht bei Inspektion.
Zusammenfassung Ihrer Entscheidungswege:
- Bei Panne/Unfall: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr ADAC Schutzbrief oder Ihre Mobilitätsgarantie greift, um die Kosten für den Mietwagen erstattet zu bekommen.
- Bei Inspektion/Wartung: Nutzen Sie den Mietwagen der Werkstatt (Kosten klären!)
Häufige Fragen rund um Mietwagen, Ersatzmobilität & Mobilitätsgarantie
1. Was bietet das ADAC Clubmobil bei Fahrzeugausfall?
Das ADAC Clubmobil stellt Mietwagen als Ersatzfahrzeuge bereit, wenn Ihr Auto nach Panne, Unfall oder technisch bedingtem Ausfall nicht fahrbereit ist. ADAC Mitglieder profitieren von transparenten Konditionen und umfangreichem Versicherungsschutz.
2. Welche Vorteile hat ein ADAC Clubmobil für ADAC Mitglieder?
Das Clubmobil bietet günstige Tarife, Vollkaskoschutz, einen Zusatzfahrer ohne Aufpreis sowie flexible Umbuchung und Stornierung. Bei Plus- oder Premium-Mitgliedschaft ist es im Reparaturfall oft bis zu 7 Tage kostenfrei.
3. Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung des ADAC Clubmobils?
Erforderlich sind ein gültiger ADAC Mitgliedsausweis, ein Führerschein für die benötigte Fahrzeugklasse und ein gültiger Ausweis. Bei Premium- oder Plus-Mitgliedschaft entstehen je nach Fall keine Mietkosten.
4. Was ist ein Werkstatt-Mietwagen?
Viele Kfz-Werkstätten bieten Ersatzwagen an, damit Sie während Inspektion, Wartung oder Reparatur mobil bleiben. Je nach Werkstatt ist das kostenpflichtig oder wird in bestimmten Fällen über Versicherungen abgedeckt.
5. Wann übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur. Jakobi Mobility unterstützt bei der reibungslosen Abwicklung.
6. Wann muss ich den Mietwagen selbst bezahlen?
Bei selbstverschuldeten Schäden, Inspektionen oder regulären Werkstattterminen zahlen Sie den Ersatzwagen in der Regel selbst, es sei denn eine Mobilitätsgarantie deckt ihn ab.
7. Worauf sollte man beim Mietwagen aus der Werkstatt achten?
Wichtig sind klare Konditionen: Tankregelung (idealerweise „voll/voll“), Versicherungsumfang, Kilometerbegrenzungen sowie ein sorgfältiges Übergabeprotokoll mit dokumentierten Vorschäden.
8. Was umfasst eine Mobilitätsgarantie?
Eine Mobilitätsgarantie stellt sicher, dass Sie bei technischen Defekten schnell Ersatzmobilität erhalten, etwa durch Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Weiterreise- oder Hotelkosten. Der Umfang variiert je nach Anbieter.
9. Wann greift die Mobilitätsgarantie nicht?
Die Mobilitätsgarantie unterstützt bei ungeplanten technischen Defekten oder Pannen. Sie greift jedoch meist nicht bei regulären Wartungen, Inspektionen oder planmäßigen Werkstattaufenthalten.
10. Warum ist Jakobi Mobility der richtige Ansprechpartner bei Fahrzeugausfall?
Als ADAC Partner bietet Jakobi Mobility eine komplette Lösungskette: Abschleppdienst, eigene Meisterwerkstatt und Mietwagen aus einer Hand. So bleiben Kundinnen und Kunden auch bei Reparaturen oder Pannen sofort mobil.






