Autovermietung in Freiburg und Titisee-Neustadt

Immer mobil bleiben – mit einem Mietwagen der Autovermietung Jakobi Mobility.

Unsere ADAC Autovermietung – unkompliziert Mietwagen buchen

Bereits seit 1967 halten wir unsere Kunden mit hochwertigen Mietwagen rund um die Uhr mobil. Ob ein spontaner Wochenendtrip, eine Reise mit viel Gepäck oder ein Ersatzwagen nach einem Unfall – wir haben das richtige Fahrzeug für Ihren Bedarf. Als ADAC ClubMobil Stützpunkt in Freiburg und Titisee-Neustadt haben wir immer gut ausgestattete und gepflegte Fahrzeuge der Kategorie Mittelklasse bis Kombi und Van zur Verfügung. Egal ob ADAC Mitglied oder nicht – profitieren Sie von vielen Inklusivleistungen, hoher Transparenz und günstigen Preisen.

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Unsere Services

  • ADAC Clubmobil
  • Unfallersatzfahrzeug
  • Privatanmietungen
  • Werkstattersatzfahrzeuge

Unser Partner

Als Partner der ADAC-Autovermietung können wir Sie immer mobil halten – mit einer großen Auswahl an Fahrzeugen. Alle unsere Fahrzeuge sind gepflegt und bereits ab geringen Preisen verfügbar. Wir bieten außerdem Ersatzfahrzeuge, damit Sie nach dem Abschleppen oder während einer Reparatur nicht auf ein Auto verzichten müssen.

Inklusivleistungen

✓ Vollkasko- und Diebstahlschutz inklusive
✓ geringe Selbstbeteiligung im Schadenfall
✓ kein Aufpreis für Zusatzfahrer
✓ günstige Einwegtarife
✓ Mietwagen ab 18 Jahre ohne Zusatzgebühr
✓ Umbuchung und Stornierung ohne Gebühr

Autovermietung in Freiburg und Titisee-Neustadt

ADAC Transporter

Günstige Kleintransporter

Sie wollen größere Gegenstände wie Möbel, Geräte oder Waren transportieren, die nicht in Ihr Auto passen? Nutzen Sie dazu einen unserer Kleintransporter der Marke Ford Transit – egal ob als Umzugswagen, Lieferwagen oder für den Transport sperriger Güter aus dem Baumarkt, Gartencenter oder Möbelhaus. Eine Anmietung ist bereits ab 18 Jahren ohne Aufpreis möglich.

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ADAC Club Mobil

Preiswerte Mietwagen

Das ADAC Clubmobil ist der preiswerte Mietwagen vom ADAC in Freiburg. Bei den Mietfahrzeugen handelt es sich um Kombis und Mini Vans zu besonders günstigen Inklusivpreisen. Die Fahrzeuge der ADAC Mietwagen Flotte bieten reichlich Platz für mindestens 5 Personen inklusive Gepäck und gehören der Kombi- oder Van Klasse an. Aktuelle Modelle sind bspw. VW Touran, Opel Zafira oder Ford C-Max.

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ADAC Kleinbus

9-Sitzer mit Platz für alle

Unsere 9-Sitzer bieten viel Platz und sind damit ideal für Familien-, Vereins- und Firmenausflüge oder die Urlaubsfahrt mit Freunden. Wir bieten Ihnen hierfür Mini-Busse der Marke Ford Transit Custom. Die 9-Sitzer haben eine maximale Laderaum-Länge von rund 3 Metern und einer Breite von 1,7 Metern (bei umgeklappten Sitzreihen). Das zulässige Gesamtgewicht von 3.190 kg ermöglicht eine Zuladung von maximal 662 kg.

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ADAC Mietwagen für Firmenkunden

Ob Pkw, Kleinbus oder Transporter: Halten Sie Ihr Geschäft am Laufen – mit unseren Mietwagen zum attraktiven Firmentarif. Denn wir bieten Ihnen als Gewerbetreibendem genau die Fahrzeuge, die Sie für Ihre Bedürfnisse benötigen – in verschiedenen Kategorien, in zuverlässiger Qualität und zu flexiblen Mietbedingungen.

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Häufige Fragen zum Thema Abschleppdienst und Falschparken

Was kostet es, abgeschleppt zu werden?

Der Preis für das Abschleppen ist stark abhängig von der Uhrzeit, Wochentag und Einsatzdauer. Wir orientieren uns an der der Empfehlung des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA)
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir können Ihnen dann den genauen Preis basierend auf den Umständen nennen.

Kann ich einen Falschparker abschleppen lassen?

Wenn das fremde Auto das Einfahren in die Einfahrt blockiert, müssen Sie einen freien Parkplatz in der Nähe suchen, wenn keine besonderen Umstände wie etwa eine Gehbehinderung vorliegen. Die Polizei wird in einem solchen Fall regelmäßig nicht tätig. Wenn jedoch der angemietete Stellplatz oder die Garage als Privatgrund von einem fremden Fahrzeug blockiert ist, darf man selbst sofort abschleppen lassen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne weiter!

Wohin wird mein Auto abgeschleppt?

Das Fahrzeug wird im Regelfall auf unserem Verwahrplatz deponiert, bis das Fahrzeug ausgelöst wird.
In seltenen Fällen kann es auch dazu kommen, dass das Fahrzeug auf den städtischen oder polizeilichen Verwahrplatz kommt. Sie können uns jedoch jederzeit anrufen und sich Auskunft verschaffen.

Wer trägt die Kosten für Schäden, die beim Abschleppen passiert sind?

Schäden, die durch das Abschleppen entstanden sind, werden von uns getragen. Natürlich gehen unsere Mitarbeiter aber stets mit viel Vorsicht mit Ihren Fahrzeugen um.

Muss ich meinen Parkplatz speziell kennzeichnen, um Falschparker abschleppen lassen zu können?

Eine spezielle Kennzeichnung ist nicht zwingend notwendig, allerdings wird dies empfohlen.

Wie werde ich abgeschleppt?

Wir versuchen telefonisch den genauen Bedarf zu ermitteln um das entsprechende Fahrzeug beauftragen – sollten wir mit dem falschen Fahrzeug kommen, entstehen keine Mehrkosten.

Muss ich für den Abschleppdienst in Vorkasse gehen?

Nein, es ist für uns ausreichend wenn uns eine Abtretungserklärung unterschrieben wird. Diese berechtigt uns, die entstandenen Kosten direkt beim Verursacher zu kassieren.

Wann kann ich einen Abschleppdienst rufen?

Wenn der eigene oder angemietete Stellplatz, Parkplatz oder Garage von einem fremden Fahrzeug blockiert ist, darf man dieses abschleppen lassen. Ansonsten beim eigenen Fahrzeug immer dann, wenn Sie in einen Unfall oder eine Panne geraten sind und Ihr Fahrzeug vor Ort nicht reparierbar ist. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob man Ihr Fahrzeug noch reparieren kann, rufen Sie uns trotzdem gerne an: Dank unserer Pannenhilfe konnten wir schon zahlreiche Fahrzeuge wieder flott machen.

Wer ist zuständig, wenn ein geparktes Fahrzeug die Einfahrt versperrt?

Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen. Diese kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie selbst den Abschleppdienst anrufen.

Muss ich nachweisen, dass ein Fahrzeug falsch geparkt wurde?

Die Dokumentation mit Bildern wird von uns übernommen.

Wer trägt die Kosten, wenn der Falschparker nach Beauftragung des Abschleppdiensts verschwindet?

In dieser Situation fallen für Sie keine Kosten für eine Leerfahrt an.

Darf ich mich auch vor den Falschparker stellen und ihn einparken?

Nein. Sie dürfen niemanden in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, auch dann nicht, wenn dieser den Parkplatz zu Unrecht in Anspruch nimmt. Das erfüllt sonst den Straftatbestand der Nötigung.

Sie brauchen Hilfe?

0761 478090

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