Was kostet es, abgeschleppt zu werden?
Der Preis für das Abschleppen ist stark abhängig von der Uhrzeit, Wochentag und Einsatzdauer. Wir orientieren uns an der der Empfehlung des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA)
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir können Ihnen dann den genauen Preis basierend auf den Umständen nennen.
Kann ich einen Falschparker abschleppen lassen?
Wenn das fremde Auto das Einfahren in die Einfahrt blockiert, müssen Sie einen freien Parkplatz in der Nähe suchen, wenn keine besonderen Umstände wie etwa eine Gehbehinderung vorliegen. Die Polizei wird in einem solchen Fall regelmäßig nicht tätig. Wenn jedoch der angemietete Stellplatz oder die Garage als Privatgrund von einem fremden Fahrzeug blockiert ist, darf man selbst sofort abschleppen lassen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne weiter!
Wohin wird mein Auto abgeschleppt?
Das Fahrzeug wird im Regelfall auf unserem Verwahrplatz deponiert, bis das Fahrzeug ausgelöst wird.
In seltenen Fällen kann es auch dazu kommen, dass das Fahrzeug auf den städtischen oder polizeilichen Verwahrplatz kommt. Sie können uns jedoch jederzeit anrufen und sich Auskunft verschaffen.
Wer trägt die Kosten für Schäden, die beim Abschleppen passiert sind?
Schäden, die durch das Abschleppen entstanden sind, werden von uns getragen. Natürlich gehen unsere Mitarbeiter aber stets mit viel Vorsicht mit Ihren Fahrzeugen um.
Muss ich meinen Parkplatz speziell kennzeichnen, um Falschparker abschleppen lassen zu können?
Eine spezielle Kennzeichnung ist nicht zwingend notwendig, allerdings wird dies empfohlen.
Wie werde ich abgeschleppt?
Wir versuchen telefonisch den genauen Bedarf zu ermitteln um das entsprechende Fahrzeug beauftragen – sollten wir mit dem falschen Fahrzeug kommen, entstehen keine Mehrkosten.
Muss ich für den Abschleppdienst in Vorkasse gehen?
Nein, es ist für uns ausreichend wenn uns eine Abtretungserklärung unterschrieben wird. Diese berechtigt uns, die entstandenen Kosten direkt beim Verursacher zu kassieren.
Wann kann ich einen Abschleppdienst rufen?
Wenn der eigene oder angemietete Stellplatz, Parkplatz oder Garage von einem fremden Fahrzeug blockiert ist, darf man dieses abschleppen lassen. Ansonsten beim eigenen Fahrzeug immer dann, wenn Sie in einen Unfall oder eine Panne geraten sind und Ihr Fahrzeug vor Ort nicht reparierbar ist. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob man Ihr Fahrzeug noch reparieren kann, rufen Sie uns trotzdem gerne an: Dank unserer Pannenhilfe konnten wir schon zahlreiche Fahrzeuge wieder flott machen.
Wer ist zuständig, wenn ein geparktes Fahrzeug die Einfahrt versperrt?
Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen. Diese kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie selbst den Abschleppdienst anrufen.
Muss ich nachweisen, dass ein Fahrzeug falsch geparkt wurde?
Die Dokumentation mit Bildern wird von uns übernommen.
Wer trägt die Kosten, wenn der Falschparker nach Beauftragung des Abschleppdiensts verschwindet?
In dieser Situation fallen für Sie keine Kosten für eine Leerfahrt an.
Darf ich mich auch vor den Falschparker stellen und ihn einparken?
Nein. Sie dürfen niemanden in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, auch dann nicht, wenn dieser den Parkplatz zu Unrecht in Anspruch nimmt. Das erfüllt sonst den Straftatbestand der Nötigung.