Abschleppdienst in Freiburg und Titisee-Neustadt

Sie wollen Ihr Auto abschleppen lassen? Unser Abschleppdienst ist 24/7 für Sie im Raum Freiburg und Titisee-Neustadt da.

Auto abschleppen lassen vom ADAC Abschleppdienst

Sie sind aufgrund einer Panne oder eines Unfalls liegen geblieben, und Ihr Auto kann vor Ort nicht mehr flott gemacht werden? Dann ist es nötig, Ihr Auto abschleppen zu lassen. Als Abschleppdienst in Freiburg und Titisee-Neustadt sind wir deshalb rund um die Uhr für Sie zur Stelle. Und das schnell und unkompliziert, sowohl für ADAC Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder.
Bereits seit 1970 betreiben wir einen Abschleppdienst im Großraum Freiburg und sind seit 1973 verlässlicher Partner des ADAC. Seither stehen wir allen verunfallten oder liegengeblieben Fahrzeugen als Partner des ADAC 24/7 zur Verfügung. Durch die stetige Weiterentwicklung, modernstem Equipment und geschultem Personal haben wir immer eine Lösung für Ihr Problem. Vertrauen Sie Ihr Fahrzeug nicht jedem an, sondern profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und hoher Qualität. Rufen Sie uns an und schildern Ihre Lage, gerne beraten wir Sie und sorgen dafür, dass Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Fahrzeug abgeschleppt werden.

Unsere Services:

  • Abschlepp- & Pannenhilfe
  • Falschparker
  • Pick-up-Service
  • Fahrzeugtransporte
  • Überführungen
  • Fahrzeugbergungen
  • Unfallhilfe
  • Sicherstellung und Verwahrung

Unsere Pannenhilfe

Manchmal muss ein Auto gar nicht erst abgeschleppt werden, sondern kann noch vor Ort repariert werden. Weil wir bei Jakobi Mobility für jeden Fall gewappnet sind, bieten wir auch Pannenhilfe im Raum Freiburg und Titisee-Neustadt an. Egal ob Ihr Motor plötzlich raucht, oder Ihr Reifen geplatzt ist: Unsere Mitarbeiter können Ihnen kompetent weiterhelfen!

Zur Pannenhilfe

Unsere Partner

Falschparker abschleppen lassen

Die zunehmende Parkplatzknappheit und die Einführung von Gebühren auf immer mehr öffentlichen Parkplätzen verführt zunehmend Autofahrer dazu, private Parkplätze zu besetzen. Es werden nicht mehr nur Parkflächen vor Supermärkten benutzt, die bis zur Überwachung durch Parkplatzwachdienste bei Parkplatzsündern äußerst begehrt waren, sondern immer weiter drängen die Parkplatzsuchenden in die Wohngebiete ein und stellen sich auf scheinbar freie Flächen; teilweise sogar unter Missachtung dort angebrachter “Parken verboten”-Schilder. Oft sind dies auch Parkflächen von Freiberuflern, die ihre Praxen in den städtischen Zentren haben. Polizei und Ordnungsamt sind aber ausschließlich für den öffentlichen Raum zuständig und nicht für private Stellflächen. Deshalb sind wir rund um die Uhr für Sie da, um Falschparker abschleppen zu lassen. Rufen Sie uns an – wir entfernen den Parksünder schnell, unkompliziert und für Sie ohne Vorkasse und völlig kostenlos.

Häufige Fragen zum Thema Abschleppdienst und Falschparken

Was kostet es, abgeschleppt zu werden?

Der Preis für das Abschleppen ist stark abhängig von der Uhrzeit, Wochentag und Einsatzdauer. Wir orientieren uns an der der Empfehlung des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA)
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir können Ihnen dann den genauen Preis basierend auf den Umständen nennen.

Kann ich einen Falschparker abschleppen lassen?

Wenn das fremde Auto das Einfahren in die Einfahrt blockiert, müssen Sie einen freien Parkplatz in der Nähe suchen, wenn keine besonderen Umstände wie etwa eine Gehbehinderung vorliegen. Die Polizei wird in einem solchen Fall regelmäßig nicht tätig. Wenn jedoch der angemietete Stellplatz oder die Garage als Privatgrund von einem fremden Fahrzeug blockiert ist, darf man selbst sofort abschleppen lassen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne weiter!

Wohin wird mein Auto abgeschleppt?

Das Fahrzeug wird im Regelfall auf unserem Verwahrplatz deponiert, bis das Fahrzeug ausgelöst wird.
In seltenen Fällen kann es auch dazu kommen, dass das Fahrzeug auf den städtischen oder polizeilichen Verwahrplatz kommt. Sie können uns jedoch jederzeit anrufen und sich Auskunft verschaffen.

Wer trägt die Kosten für Schäden, die beim Abschleppen passiert sind?

Schäden, die durch das Abschleppen entstanden sind, werden von uns getragen. Natürlich gehen unsere Mitarbeiter aber stets mit viel Vorsicht mit Ihren Fahrzeugen um.

Muss ich meinen Parkplatz speziell kennzeichnen, um Falschparker abschleppen lassen zu können?

Eine spezielle Kennzeichnung ist nicht zwingend notwendig, allerdings wird dies empfohlen.

Wie werde ich abgeschleppt?

Wir versuchen telefonisch den genauen Bedarf zu ermitteln um das entsprechende Fahrzeug beauftragen – sollten wir mit dem falschen Fahrzeug kommen, entstehen keine Mehrkosten.

Muss ich für den Abschleppdienst in Vorkasse gehen?

Nein, es ist für uns ausreichend wenn uns eine Abtretungserklärung unterschrieben wird. Diese berechtigt uns, die entstandenen Kosten direkt beim Verursacher zu kassieren.

Wann kann ich einen Abschleppdienst rufen?

Wenn der eigene oder angemietete Stellplatz, Parkplatz oder Garage von einem fremden Fahrzeug blockiert ist, darf man dieses abschleppen lassen. Ansonsten beim eigenen Fahrzeug immer dann, wenn Sie in einen Unfall oder eine Panne geraten sind und Ihr Fahrzeug vor Ort nicht reparierbar ist. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob man Ihr Fahrzeug noch reparieren kann, rufen Sie uns trotzdem gerne an: Dank unserer Pannenhilfe konnten wir schon zahlreiche Fahrzeuge wieder flott machen.

Wer ist zuständig, wenn ein geparktes Fahrzeug die Einfahrt versperrt?

Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen. Diese kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie selbst den Abschleppdienst anrufen.

Muss ich nachweisen, dass ein Fahrzeug falsch geparkt wurde?

Die Dokumentation mit Bildern wird von uns übernommen.

Wer trägt die Kosten, wenn der Falschparker nach Beauftragung des Abschleppdiensts verschwindet?

In dieser Situation fallen für Sie keine Kosten für eine Leerfahrt an.

Darf ich mich auch vor den Falschparker stellen und ihn einparken?

Nein. Sie dürfen niemanden in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, auch dann nicht, wenn dieser den Parkplatz zu Unrecht in Anspruch nimmt. Das erfüllt sonst den Straftatbestand der Nötigung.

Sie brauchen Hilfe?

0761 478090

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