Assistenzsysteme im Auto:
Pflicht und Chancen seit 2025

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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine Sekunde zu spät reagiert und schon ist es geschehen: ein Unfall. Das passiert nach der Polizeistatistik etwa 6.850-mal in Deutschland. Jeden Tag. Zum Glück sind es meistens Blechschäden, aber auch die sind ärgerlich und teuer. Kann man dagegen irgendetwas tun? Besser aufpassen? Defensiver fahren? Das alles auf jeden Fall, aber auch die Technik kann helfen. Denn moderne Assistenzsysteme sind heute in der Lage, gefährliche Situationen zu entschärfen oder sogar zu verhindern.

Dank zahlreicher Assistenzsysteme helfen sie uns beim Bremsen, Spurhalten oder beim Ausweichen in brenzligen Situationen. Und seit Juli 2025 sind manche dieser Technologien nicht mehr nur Komfortmerkmal, sondern Pflicht.

Die EU schreibt eine Reihe von Fahrerassistenzsystemen verbindlich für Neufahrzeuge vor. Was das genau bedeutet, welche Systeme betroffen sind, wie sie funktionieren und warum das Thema auch für Werkstätten und Gebrauchtwagenbesitzer relevant ist, klären wir in diesem Beitrag.

 

Assistenzsysteme im Auto: Definition und Überblick

Was versteht man unter Fahrerassistenzsystemen?

Fahrerassistenzsysteme sind elektronische Helfer, die den Fahrer aktiv oder passiv beim Fahren unterstützen. Sie greifen auf Daten aus Kameras, Sensoren, Radar oder GPS zurück und warnen oder greifen ein, wenn Gefahr droht. Ihr Ziel ist nicht, den Menschen zu ersetzen, sondern ihm zu helfen.
Während auch ein erfahrener Fahrer Sekunden braucht, um eine Situation zu erfassen und zu reagieren, kann ein Assistenzsystem das binnen Millisekunden erledigen. Das Ergebnis: mehr Sicherheit.

Unterschied zwischen Komfort- und Sicherheitssystemen
Nicht jedes Assistenzsystem ist ein Sicherheitsheld. Einige dienen schlicht dem Komfort.

  • Komfortsysteme machen das Fahren angenehmer. Dazu gehören z. B. der Abstandsregeltempomat im Stau, der Einparkassistent oder der automatische Fernlichtassistent. Sie nehmen dem Fahrer einfache Aufgaben ab.
  • Sicherheitssysteme hingegen greifen ein, wenn es brenzlig wird. Dazu zählen Notbremsassistent, Spurhalteassistent oder Müdigkeitswarner. Sie sind darauf ausgelegt, kritische Fehler auszugleichen oder einen Unfall zu verhindern.

In modernen Fahrzeugen verschwimmen diese Grenzen zunehmend. Ein Komfortsystem wie der Abstandsregeltempomat kann bei Gefahr in den Sicherheitsmodus wechseln. Etwa wenn der Vordermann plötzlich abbremst und das System eigenständig eine Notbremsung einleitet. Das zeigt: Komfort und Sicherheit sind längst Teamplayer.

Von ABS bis Kamerasystem – ein kurzer Blick in die Entwicklung

Was heute selbstverständlich klingt, begann in den 1970er-Jahren mit einem kleinen elektronischen Wunder: dem Antiblockiersystem (ABS). Es verhinderte erstmals, dass Räder beim Bremsen blockieren und war damit der Startschuss für eine ganze Generation technischer Schutzengel.

 

SUV auf freier Landstraße als Beispiel für erhöhte Sicherheit durch Spurhalteassistent, Notbremsassistent und weitere Assistenzsysteme im Auto.

 

In den 1990ern kamen Systeme wie ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) und ASR (Antriebsschlupfregelung) hinzu, die Schleudern und Durchdrehen verhinderten. Um die Jahrtausendwende begannen Kameras und Radarsensoren, den Straßenverkehr aus digitaler Perspektive zu sehen.

Heute erkennt das Auto dank hochauflösender Sensorik andere Fahrzeuge, Fußgänger, Fahrräder, Verkehrszeichen oder Spurmarkierungen. Künftige Generationen, vernetzt mit dem Verkehr oder der Infrastruktur, werden noch weitergehen: Fahrzeuge, die miteinander „sprechen“, um Gefahren zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen.

Sicherheit am Auto – warum Assistenzsysteme Leben retten können

Die EU hat ein klares Ziel: weniger Verkehrsunfälle und mehr Sicherheit auf Europas Straßen. Im Rahmen der sogenannten General Safety Regulation (GSR) sollen durch verpflichtende Sicherheitssysteme jährlich Tausende Menschenleben gerettet werden.

Die EU-Kommission schätzt, dass durch die neuen Systeme bis zu 25.000 schwere Verletzungen und rund 140.000 Unfälle jährlich verhindert werden könnten. Das wäre ein ähnlich starker Effekt, wie ihn unter anderem die Einführung der Gurtpflicht Anfang 1976 hatte. Was damals vielen als Gängelung vorkam, hat eindeutig Leben gerettet. Moderne Assistenzsysteme setzen diese Entwicklung zu mehr Sicherheit konsequent fort. Sie können frühzeitig eingreifen, wo menschliche Reaktion oder Aufmerksamkeit versagen. Mit der GSR II (Verordnung EU 2019/2144) gilt seit Juli 2024 für alle neu typgenehmigten Fahrzeuge, seit Juli 2025 auch für alle Neuwagen, eine Reihe verpflichtender Systeme.

Tipp: Die Pflicht betrifft nicht nur PKW, sondern auch Transporter, LKW und Busse. Besonders für Flottenbetreiber lohnt es sich, frühzeitig mit ihrer Werkstatt zu sprechen, um mögliche Nachrüstungen oder Wartungsstrategien abzustimmen.

Auch eine Option: Mietwagen über den ADAC anmieten

Der ADAC ermöglicht über das Clubmobil hinaus seinen Mitgliedern weltweit flexible und sichere Mobilität durch Mietwagen von renommierten Anbietern wie Sixt, Europcar oder Hertz. Unabhängig von der gewählten Fahrzeugklasse umfassen die Buchungen stets einen umfassenden Versicherungsschutz, den Eintrag von mindestens einem Zusatzfahrer sowie transparente und faire Konditionen. Eine kostenlose Stornierung bis zum Mietbeginn gewährleistet zudem maximale Planungsfreiheit und Flexibilität für den Ersatz des eigenen Fahrzeugs.

 

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Richterhammer neben Autoschlüssel und Modellauto als Symbol für die rechtliche Pflicht zu Assistenzsystemen im Auto ab 2025 und eine transparente Schadenregulierung.

 

Neue Pflicht seit 2025: Diese Assistenzsysteme werden im Auto vorgeschrieben

Die neue EU-Verordnung sieht eine ganze Reihe an Systemen vor, die künftig serienmäßig in allen Neuwagen vorhanden sein müssen. Hier die wichtigsten auf einen Blick:

1. Notbremsassistent (AEB – Autonomous Emergency Braking)

Funktionsweise: Mittels Radar-, Kamera- oder Lidar-Sensorik erkennt das System ein stehendes oder langsam vorausfahrendes Hindernis (z. B. Fahrzeug, Fußgänger), berechnet den Kollisionsweg und leitet automatisch eine Bremsung ein, wenn der Fahrer nicht oder zu spät reagiert.

Beispiel: Auf der Landstraße fährt ein Auto vor Ihnen plötzlich in den Rückstau. Sie sind einen Moment abgelenkt und der Abstand schrumpft schnell. Der AEB aktiviert sich und bringt Ihr Fahrzeug ab ca. 60 km/h eigenständig zum Stillstand, wodurch ein Auffahrunfall verhindert wird.

Pflicht seit Juli 2024 für alle Neuzulassungen? Ja.

2. Spurhalteassistent (LKA – Lane Keeping Assist)

Funktionsweise: Eine Kamera hinter der Windschutzscheibe überwacht Fahrspurmarkierungen oder Straßenbegrenzungen; nähert sich das Fahrzeug unbeabsichtigt der Spurgrenze, erfolgt eine Warnung. Bei aktiven Systemen greift das Fahrzeug lenkend ein, um das Verlassen der Spur zu verhindern.

Beispiel: Auf der Autobahn wird der Fahrer durch Müdigkeit etwas unkonzentriert. Wenn sich das Fahrzeug der Leitlinie nähert, greift der Assistent ein, lenkt leicht gegen und verhindert so ein Ausbrechen in den Gegenverkehr.

Pflicht seit Juli 2024 für alle Neuzulassungen? Ja.

3. Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW – Driver Drowsiness & Attention Warning)

Funktionsweise: Das System analysiert Lenkverhalten (z. B. kleine Lenkbewegungen, Spurwechsel), Fahrzeit ohne Pause und je nach Ausstattung Blickbewegungen oder Blinzelfrequenz. Bei Anzeichen von Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit wird der Fahrer akustisch, visuell oder haptisch gewarnt.

Beispiel: Ein Außendienstfahrer fährt spätabends eine lange Strecke. Nach etwa zwei Stunden erkennt der Warner eine abnehmende Lenkaktivität und warnt rechtzeitig mit vibrierendem Sitz-Alarm. Der Fahrer stoppt und hält ein kurzes Nickerchen. So wird ein Sekundenschlaf vermieden.

Pflicht seit Juli 2024 für alle Neuzulassungen? Ja.

4. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA – Intelligent Speed Assistance)

Funktionsweise: Das System kombiniert optische Verkehrszeichenerkennung oder GPS-Kartendaten mit Fahrzeugdaten, erkennt eine Geschwindigkeitsbegrenzung und warnt den Fahrer bei Überschreitung. In manchen Ausführungen wird die Geschwindigkeit automatisch auf das Limit reduziert oder der Motor gedrosselt. Der Fahrer kann das System allerdings überwinden.

Beispiel: Innerorts gilt 30 km/h. Sie sind abgelenkt und fahren 35 km/h. Der ISA warnt und vermindert bei aktivem Modus die Geschwindigkeit auf 30 km/h, sodass ein Tempoverstoß und potentieller Unfall durch zu hohe Geschwindigkeit vermieden werden kann.

Pflicht seit Juli 2024 für alle Neuzulassungen? Ja.

5. Notfall-Spurhalteassistent und Bremslicht-Automatik

Funktionsweise: Dieses System geht über den simplen Spurhalteassistenten hinaus: Es reagiert deutlich beherzter, allerdings nur bei Erfassung kritischer Situationen. So wird bei drohender Fahrbahn- oder Spurabweichung automatisch gelenkt oder gebremst, und bei sehr starkem Abbremsen ab etwa 50 km/h aktiviert das Notbremslicht („blinkt“ die Bremse mehrmals schnell) bzw. die Warnblinkanlage, um nachfolgenden Verkehr frühzeitig zu warnen.

Beispiel: Auf einer Landstraße läuft ein Reh vor das Fahrzeug: Der Notfall-Spurhalteassistent erkennt eine plötzliche Ausweichbewegung, stabilisiert das Fahrzeug, bremst automatisch und aktiviert das Notbremslicht, sodass der nachfolgende Verkehr schneller reagieren kann.

Pflicht seit Juli 2024 für alle Neuzulassungen? Teilweise. Das Notbremslicht ist verpflichtend, der genaue Funktionsumfang des Notfall-Spurhalteassistenten kann von der hier beschriebenen abweichen.

6. Rückfahr-Assistenzsystem (z. B. Kamera oder Sensorik)

Funktionsweise: Sensoren oder Kameras im Heckbereich erkennen Objekte, Fußgänger oder Radfahrer beim Rückwärtsfahren; bei Gefahr warnt das System und in manchen Fällen wird automatisch gebremst oder der Rückwärtsgang gesperrt.

Beispiel: Beim Ausparken in eine enge Garage erkennt das System ein spielendes Kind hinter dem Fahrzeug. Es warnt den Fahrer und blockiert das Fahrzeug automatisch, sodass das Kind nicht erfasst wird.

Pflicht seit Juli 2024 für alle Neuzulassungen? Ja.

7. Ereignisdatenspeicher (EDR – Event Data Recorder)

Funktionsweise: Wie eine „Black Box“ im Auto speichert das System Ereignisdaten wie Geschwindigkeit, Bremsdruck, Lenkradimpulse oder Airbagauslösung in einem kurzen Zeitfenster vor, während und nach einem Unfall. Diese Daten werden anonymisiert für Unfallanalysen verwendet, um Ursachen besser verstehen und Sicherheitssysteme optimieren zu können.

Beispiel: Nach einem Auffahrunfall wird im Fahrzeug-EDR nachgewiesen, dass der Notbremsassistent aktiv war und eine automatische Bremsung erfolgte. Die Analyse zeigt, dass die Aufprallgeschwindigkeit reduziert wurde, wodurch Personenschäden geringer ausfielen.

Pflicht seit Juli 2024 für alle Neuzulassungen? Ja.

Zusätzliche verpflichtende Systeme laut EU-Verordnung (EU) 2019/2144

Über diese acht Systeme hinaus werden für alle Neuwagen in der EU folgende Technologien Pflicht:

  • Vorrichtung zum Einbau oder Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre („Alcolock-Interface“)
  • System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (wichtig für Fahrzeuge mit automatisierten Fahrfunktionen)
  • Schutz vor Cyberangriffen und Datenmanipulation (Cyber-Security-Management)

 

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Schützende Hände um ein blaues Modellauto als Sinnbild für mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch verpflichtende Assistenzsysteme im Auto seit 2025.

 

Die neue Pflicht für Assistenzsysteme im Auto – was bedeutet das für Autofahrer?

Grundsätzlich gilt die Pflicht für alle Neuwagen seit Juli 2025.

Das betrifft:

  • PKW (M1)
  • Transporter (N1)
  • LKW & Busse (M2, M3, N2, N3)

Für Fahrzeuge, die vorher zugelassen wurden, besteht keine Nachrüstpflicht. Also ganz entspannt zurücklehnen? Als Unternehmen, das manchmal auch das Ergebnis eines Unfalls zu sehen bekommt, möchten wir Ihnen dringend raten, eine Nachrüstung, soweit sie möglich und im Kostenrahmen bleibt, in Erwägung zu ziehen. Denn es lohnt sich, bestimmte Systeme freiwillig nachzurüsten, insbesondere Notbremsassistent oder Rückfahrkamera.

Praxisbeispiel: Wer einen älteren Firmenwagen fährt, kann mit einem nachgerüsteten Abstandswarner oder einer Dashcam ähnliche Sicherheitsvorteile erzielen. Nebenbei verbessert sich der Wiederverkaufswert.

 

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Nachrüstung, Wartung und Werkstattservice

Moderne Assistenzsysteme sind Hightech. Das bedeutet: Sie brauchen regelmäßige Wartung, Kalibrierung und Updates. Denn schon nach einer einfachen Scheibenreparatur oder Spurvermessung kann es notwendig sein, Sensoren neu einzustellen.

Typische Werkstattleistungen:

  • Kalibrierung von Kameras und Radarsensoren
  • Software-Updates für Steuergeräte
  • Funktionsprüfung der Systeme nach Unfall oder Scheibentausch
  • Überprüfung der EDR-Aufzeichnungen bei Unfällen

Ein wichtiger Punkt: Werkstätten benötigen spezielle Diagnosegeräte und Kalibriertafeln, um die Systeme korrekt einzustellen. Gerade bei Windschutzscheiben mit Kameras oder Radarsensorik ist das unerlässlich. Hier ist DIY eindeutig fehl am Platze.

Tipp: Bei unsachgemäßer Kalibrierung kann der Spurhalteassistent zu spät oder falsch reagieren – mit entsprechenden Sicherheitsrisiken.

 

Wartung und Kalibrierung? Wir verfügen über das nötige Know-how und modernste Diagnosetechnik. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie Ihren Termin!

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Kfz-Mechaniker bedient ein Diagnosegerät zur Prüfung und Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen wie Notbremsassistent und Spurhalteassistent.

 

Chancen und Kritikpunkte der neuen Systeme

Worauf Sie beim Mietwagen achten sollten

Empfehlenswert ist hier eine frühzeitige Online-Buchung, da die Preise vor Ort oder Last-Minute meist deutlich höher liegen. Folgende Fallstricke sollten Sie kennen: Achten Sie immer auf eine faire Tankregelung, idealerweise “voll/voll”, um überhöhte Beträge für die Betankung durch den Vermieter zu vermeiden. 

Bei der Übernahme des Fahrzeugs ist ein akribischer Check-up unerlässlich: Jeder noch so kleine Vorschaden (Kratzer, Dellen, Steinschläge) muss im Übergabeprotokoll schriftlich vom Vermieter bestätigt und idealerweise durch Fotos dokumentiert werden. Nur so lässt sich ausschließen, dass der Mieter später für Schäden haftet, die er nicht verursacht hat.

Natürlich klingt „mehr Sicherheit“ immer gut, aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.
Befürworter loben die neuen Systeme, weil sie Fehlerquellen beim Menschen reduzieren. Kritiker warnen vor Abhängigkeit von Technik und höheren Anschaffungskosten.

Vorteile:

  • Mehr Sicherheit und weniger Unfälle
  • Entlastung für Fahrerinnen und Fahrer
  • Einheitliche Standards innerhalb der EU
  • Bessere Unfallanalyse dank EDR

Kritikpunkte:

  • Höhere Fahrzeugpreise (durch Technik und Sensorik)
  • Komplexere Reparaturen und höhere Werkstattkosten
  • Datenschutzbedenken beim Ereignisdatenspeicher
  • Mögliche Fehlalarme oder Überreaktionen einzelner Systeme

Die seit 2025 verpflichtend eingeführten Assistenzsysteme sollen die Verkehrssicherheit erhöhen, indem sie menschliche Fehler ausgleichen. Systeme wie Notbremsassistenten, Spurhaltewarner oder Müdigkeitserkennung können tatsächlich Unfälle verhindern und Leben retten. Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen. Fahrer könnten sich zu stark auf die Technik verlassen, was zu einem Rückgang der eigenen Aufmerksamkeit führen kann. Technische Fehlfunktionen oder Softwareprobleme sind ebenfalls nicht ausgeschlossen. Zudem erhöhen sich Anschaffungs- und Wartungskosten.

Es gibt auch einen Punkt, der die Verantwortung im Schadensfall berührt. Wenn Technik direkt vor einem Unfall eine Entscheidung trifft, könnte fraglich sein, ob der Unfall durch diese Entscheidung abgemildert oder vielleicht auch überhaupt erst ausgelöst wurde. Die Frage wäre dann: Wer haftet – Fahrer oder Hersteller?

Als Mobilitätsexperten meinen wir, die Einführung nicht allein als technische Maßnahme zu verstehen. Sicherheit entsteht erst dann, wenn Technik und Mensch zusammen wirken.

Fazit

Assistenzsysteme sind ein bedeutender Fortschritt, doch ihr Nutzen hängt davon ab, wie verantwortungsvoll sie eingeführt und genutzt werden. Technik kann den Menschen unterstützen, ersetzen darf sie ihn nicht.

 

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FAQs: Assistenzsysteme seit 2025

  1. Welche Assistenzsysteme sind seit 2025 Pflicht?
  • Notbremsassistent (AEBS)
  • Notbremslicht/Adaptives Bremslicht
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Rückfahrassistent
  • Spurhalteassistent (ELKS)
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
  • Reifendruckkontrollsystem (TPMS)
  • Vorrichtung zum Einbau oder Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Black-Box/Unfalldatenspeicher (EDR/Ereignisdatenspeicher)
  • System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen) und Schutz vor Cyberangriffen
  1. Gilt die Pflicht auch für Gebrauchtwagen?
    Nein. Nur für Neuwagen, die ab Juli 2025 erstmals zugelassen werden.
  2. Kann man ältere Fahrzeuge nachrüsten?
    Ja, teilweise. Systeme wie Rückfahrkamera, Müdigkeitswarner oder Reifendruckkontrolle sind als Nachrüstlösungen erhältlich.
  3. Was kostet eine Nachrüstung?
    Je nach System zwischen 100 und 1.000 Euro, Kalibrierung inklusive.
  4. Müssen Assistenzsysteme regelmäßig gewartet werden?
    Ja. Sensoren, Kameras und Software benötigen regelmäßige Prüfung und Updates, insbesondere nach Reparaturen.
  5. Wer hilft bei Fehlfunktionen oder Warnmeldungen?
    Ihre Werkstatt kann Fehler auslesen, Sensoren prüfen und Systeme neu kalibrieren.

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