Ein ganz normaler Feierabend. Die gewohnte Strecke nach Hause. Radio an, Kopf aus. Doch dann: ein Krachen. Sekunden später ist alles still. Der Motor läuft noch, aber sonst steht die Welt. Ihr Herz rast, die Hände zittern.
Das Handy in der Hand – aber keine Ahnung, wen man zuerst anrufen soll: Die Polizei? Die Versicherung? Den Partner?
Ein unverschuldeter Unfall bringt nicht nur Blechschäden, sondern auch Verwirrung, Unsicherheit und die Angst, jetzt etwas falsch zu machen.
Genau hier braucht es jemanden, der nicht fragt, sondern weiß, was zu tun ist. Doch bevor Sie uns anrufen – hier sind die Dinge, die jetzt wirklich zählen:
Checkliste: Erste Schritte nach einem unverschuldeten Unfall
- Sichern Sie die Unfallstelle:
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. - Polizei rufen:
Besonders wichtig bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder hohem Sachschaden. - Keine Schuldanerkenntnisse abgeben!
Keine Unterschriften geben. Auch keine vorschnellen Aussagen gegenüber dem Unfallgegner. - Dokumentieren Sie den Unfall:
Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Unfallort, Kennzeichen und Umgebung machen. - Daten austauschen:
Name, Anschrift, Versicherung und Kennzeichen des Unfallgegners notieren. - Zeugen notieren:
Falls vorhanden, Name und Kontaktdaten sichern. - Rufen Sie uns an:
Wir von Jakobi Mobility wissen, was zu tun ist. Und helfen Ihnen schnell und unkompliziert – einfach anrufen (für Freiburg und Umgebung): 0761 478090
Sie sind in der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und es hat gekracht? Wir sind Ihr Mobilitätspartner und sortieren das Chaos in Ihrem Kopf – mit Abschleppdienst und telefonischer Soforthilfe.
Jakobi Mobility – Ihr Helfer in der Not.
! Wichtiger Hinweis !
Kontaktieren Sie nicht die gegnerische Versicherung – stimmen Sie alle weiteren Schritte mit uns oder einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht ab. So sichern Sie Ihre vollen Ansprüche!
Denn ein unverschuldeter Unfall ist mehr als „nur“ nervig – er ist eine rechtliche und finanzielle Ausnahmesituation. Wer jetzt die falschen Entscheidungen trifft oder aus Unsicherheit handelt, verschenkt oft Geld, Zeit und Nerven.
Inhaltsverzeichnis
- Checkliste: Erste Schritte nach einem unverschuldeten Unfall
- Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist
- Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
- Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall
- Tipps zur schnellen und effizienten Schadensabwicklung
- Häufige Fehler vermeiden
- Fazit: Ihre Rechte kennen – und durchsetzen
- FAQ – Häufige Fragen
Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist
Jetzt ist nicht die Zeit für Experimente. Wer in dieser Phase einen Fehler macht, riskiert, wichtige Ansprüche zu verlieren. Wer sich Hilfe holt, kann dagegen auf Erfahrung und Struktur bauen. Holen Sie sich von Anfang an jemanden an die Seite, der das täglich macht – und genau weiß, worauf es ankommt. Diese Möglichkeiten stehen, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung und ggf. direkt mit einem Anwalt, im Raum:
- Ein unabhängiger Kfz-Gutachter dokumentiert objektiv und neutral den entstandenen Schaden – eine wichtige Grundlage für die spätere Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Bedenken Sie dabei: Die Kosten müssen gerechtfertigt sein. Bei Bagatellschäden von unter 1.000 € reicht oftmals ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Sollte ein solches Gutachten tatsächlich notwendig sein, so haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. Details dazu sollten Sie jedoch in jedem Fall vorab mit Ihrer Versicherung klären.
- Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht denkt für Sie mit, übernimmt die Gespräche mit der gegnerischen Versicherung – und sorgt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen wirklich zusteht. Während Sie sich um das kümmern, was jetzt wirklich wichtig ist.
- Gut zu wissen: In der Regel werden sowohl die Gutachterkosten als auch die Anwaltskosten vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen – sofern Sie keine Mitschuld tragen.
Unser Tipp: Überlassen Sie nichts dem Zufall. Jakobi Mobility vermittelt Ihnen auf Wunsch bewährte Partner aus unserem Netzwerk.
Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
Ein häufiger Fehler nach einem unverschuldeten Unfall: Viele Betroffene greifen zuerst zum Hörer und rufen direkt bei der gegnerischen Versicherung an – in der Hoffnung auf schnelle Hilfe. Doch genau das kann problematisch sein.
Warum Sie nicht direkt mit der gegnerischen Versicherung sprechen sollten:
- Sie handeln im Interesse ihres Kunden – nicht in Ihrem.
Auch wenn der Ton freundlich ist: Ziel der gegnerischen Versicherung ist es, die Kosten so gering wie möglich zu halten. - Ihre Aussagen können gegen Sie verwendet werden.
Bereits kleine Formulierungen („Ich war vielleicht zu schnell …“) können zu einer Mitschuld führen. - Wichtige Leistungen könnten unter den Tisch fallen.
Viele Versicherer weisen Geschädigte nicht auf alle Ansprüche hin – oder bieten nur Teilbeträge an.
Was stattdessen zu tun ist:
- Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser übernimmt die Kommunikation für Sie – rechtssicher, erfahren und in Ihrem Sinne.
- Nutzen Sie unsere Hilfe. Wir von Jakobi Mobility kennen die typischen Abläufe und Stolperfallen. Wir beraten Sie und vermitteln bei Bedarf an erfahrene Anwälte, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht und durchgesetzt werden – ohne Stress, ohne Risiko.
Ihre Nummer, wann immer es kracht in Freiburg und Umgebung: Jakobi Mobility.
Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen als Geschädigter umfangreiche Leistungen zu. Viele davon werden jedoch nur ausgezahlt, wenn sie auch korrekt eingefordert werden – und genau hier liegt das Problem: Ohne professionelle Unterstützung bleiben viele Ansprüche auf der Strecke.
Diese Leistungen stehen Ihnen im Regelfall zu:
- Reparaturkosten:
Die gegnerische Versicherung muss die vollständigen Kosten für die fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs übernehmen – inklusive Ersatzteilen und Arbeitszeit. - Mietwagen oder Nutzungsausfall:
Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Alternativ können Sie sich die entgangene Nutzung finanziell erstatten lassen – auch, wenn Sie auf das Auto verzichten. - Schmerzensgeld:
Bei körperlichen oder seelischen Verletzungen steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu – abgestimmt auf den Umfang der Beeinträchtigung. - Haushaltsführungsschaden:
Wenn Sie durch Verletzungen zeitweise nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen (z. B. bei Kindern im Haushalt), besteht ein Anspruch auf Entschädigung. - Abschleppkosten, Gutachterkosten und Anwaltskosten:
Alle notwendigen Ausgaben zur Schadensregulierung – einschließlich der Beauftragung von Jakobi Mobility als Abschleppdienst oder eines unabhängigen Gutachters – sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Wichtig: Diese Leistungen müssen aktiv eingefordert und belegt werden. “Einfach so” wird keine gegnerische Versicherung die Kosten erstatten. Darauf sollten Sie sich einstellen. Ohne rechtliche oder fachliche Unterstützung droht der Verlust von Entschädigungen.
Tipps zur schnellen und effizienten Schadensabwicklung
Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser läuft die Regulierung – und desto schneller bekommen Sie, was Ihnen zusteht. Mit diesen Tipps vermeiden Sie Verzögerungen und sichern Ihre Ansprüche optimal ab:
- Dokumentation ist alles:
- Unfallfotos
- Unfallskizze (sofern möglich)
- Zeugenaussagen
- Schriftwechsel mit Beteiligten
- Quittungen für Abschleppdienst, Mietwagen o. ä.
- Fristen einhalten:
Informieren Sie Ihre eigene Versicherung innerhalb von 7 Tagen, auch wenn Sie keine Schuld tragen. Versäumen Sie Fristen, kann das Nachteile bringen. - Experten einschalten:
Je früher Sie unabhängige Profis wie Jakobi Mobility, einen Kfz-Gutachter oder einen Fachanwalt ins Boot holen, desto besser sind Ihre Erfolgschancen bei der Regulierung. - Aktiv nachfragen:
Warten Sie nicht wochenlang passiv auf eine Rückmeldung der Versicherung. Bleiben Sie dran – oder überlassen Sie uns die Koordination. Wir wissen, an welchen Stellen man nachhaken muss.
Häufige Fehler vermeiden
Auch bei einem klar unverschuldeten Unfall können kleine Fehltritte große Folgen haben – vor allem, wenn Sie unter Stress handeln oder auf vermeintlich „hilfreiche“ Ratschläge hören. Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden:
Keine Unterschriften ohne Prüfung
Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse oder vorgefertigte Formulare am Unfallort – auch nicht auf Bitten der Polizei oder des Unfallgegners. Selbst scheinbar harmlose Sätze wie „Ich war wohl zu schnell“ können gegen Sie verwendet werden.
Niemals ohne Rücksprache verlockende Angebote annehmen
Viele Versicherungen bieten direkt nach dem Unfall schnelle Pauschalen oder Gutscheine an – die sind selten fair. Lassen Sie Angebote immer erst juristisch prüfen, bevor Sie zustimmen.
Nicht auf anwaltliche Unterstützung verzichten
„Ich regel das selbst!“ klingt vernünftig – kann aber teuer werden. Ohne Fachwissen bleiben oft Ansprüche auf der Strecke. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass wirklich alles geltend gemacht wird, was Ihnen zusteht. Ja, ein Anwalt kostet etwas. Aber am Ende haben Sie meistens mehr Geld und sind zu Ihrem Recht gekommen. Und wenn Sie wirklich nicht Schuld sind, zahlt die Gegenseite die Kosten für den Anwalt.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von Anfang an professionell begleiten. Mit Jakobi Mobility haben Sie nicht nur einen Abschleppdienst für die Regionen Freiburg im Breisgau und Titisee-Neustadt, sondern einen Partner an Ihrer Seite, der die typischen Fehler kennt – und Ihnen hilft, sie zu vermeiden.
Fazit: Ihre Rechte kennen – und durchsetzen
Ein unverschuldeter Unfall ist belastend – emotional, organisatorisch und rechtlich. Doch mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite wird aus der Ausnahmesituation ein klar strukturierter Prozess, bei dem Sie nicht nur den Schaden ersetzt bekommen, sondern auch Ihre vollen Ansprüche durchsetzen können.
Jakobi Mobility steht Ihnen vom ersten Moment an zur Seite:
- Wir schleppen Ihr Fahrzeug sicher ab.
- Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten.
- Wir bringen Sie mit erfahrenen Gutachtern und Fachanwälten zusammen.
- Wir helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden.
Niemand will in diese Situation geraten – aber wenn es passiert, zählt, was Sie jetzt tun. Sie müssen das nicht allein klären. Holen Sie sich jemanden an die Seite, der weiß, wie man Sie sicher durchbringt.
Wir von Jakobi Mobility sind Ihr starker Partner für Freiburg im Breisgau und Titisee-Neustadt. Und machen den Unterschied zwischen Stress und Sicherheit.
FAQ – Häufige Fragen
Muss ich meiner eigenen Versicherung einen unverschuldeten Unfall melden – auch wenn ich nicht schuld bin?
Ja. Auch als Geschädigter sollten Sie den Unfall Ihrer Versicherung innerhalb von 7 Tagen melden. Das dient dem Selbstschutz, falls die Gegenseite den Sachverhalt anders darstellt oder Sie sich später doch mitschuldig machen.
Wichtig: Die Meldung bedeutet nicht, dass Ihre Versicherung zahlt – sie wird lediglich informiert.
Gilt auch für: Leasingfahrzeuge, finanzierte Autos oder Fahrzeuge mit Teil- oder Vollkasko.
Wer zahlt beim unverschuldeten Unfall Gutachter, Anwalt, Mietwagen und Co.?
Diese Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – sofern Sie keine Mitschuld tragen. Das gilt für:
- Unabhängige Gutachter
- Fachanwälte für Verkehrsrecht
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Abschleppdienst und Wertminderung
Ausnahme: Bei Teilkasko-Unfällen (z. B. Wildschäden, Unwetter) gelten andere Regeln. Wildunfälle sind nicht Ihr Fehler, aber ein Wildtier haftet leider nicht – so ungerecht das auch klingen mag. In solchen Fällen greift meist Ihre Teilkasko mit möglicher Selbstbeteiligung. Wir erklären Ihnen gern, wie es konkret bei Ihnen aussieht.
Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt – trotz Gutachten?
Kommt es zu Verzögerungen, Teilzahlungen oder Ablehnung, sollten Sie nicht selbst mit der Versicherung verhandeln, sondern einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Er prüft:
- ob das Gutachten korrekt interpretiert wurde
- ob eine Nachbesserung möglich ist
- welche Ansprüche Ihnen möglicherweise entgehen.
Achtung bei älteren Fahrzeugen: Manche Versicherer versuchen, nur sogenannte „Vorhaltekosten“ oder den Restwert zu erstatten. Lassen Sie das unbedingt prüfen – vor allem bei Fahrzeugen über 10 Jahre oder bei Totalschaden.
Was steht mir bei einem unverschuldeten Totalschaden zu?
Bei wirtschaftlichem Totalschaden haben Sie Anspruch auf:
- den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (vor dem Unfall)
- abzüglich des Restwerts (z. B. wenn das Auto noch verkauft werden kann)
- ggf. zusätzliche Wertminderung
- Kostenübernahme für Abschleppdienst, Zulassung, Mietwagen oder Ersatzmobilität
Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Bank oder dem Leasinggeber – und lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen. Denn ein Leasingfahrzeug können Sie nicht einfach verkaufen (lassen), da es nicht Ihr Besitz ist.
Kann ich die Reparaturwerkstatt frei wählen – auch bei Leasing oder älteren Fahrzeugen?
Ja, in der Regel haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl – auch bei Leasing- oder finanzierten Autos. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Bei aktiven Serviceverträgen oder bestimmten Leasingverträgen kann eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben sein.
- Auch sind viele Kfz-Versicherungen günstiger, wenn diese eine Werkstattbindung enthalten. Achten Sie darauf. Wir beraten Sie gerne.
Achten Sie zudem darauf:
- Auch wenn Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind, muss die Versicherung für den technisch gleichwertigen Ersatz aufkommen.
- Reparaturkosten werden im Gutachten auf Basis von Ersatzteilen, Arbeitszeit und regionalen Werkstattpreisen ermittelt.
Unfall ohne Polizei oder bei fehlendem TÜV – ist das ein Problem?
Ein Unfall ohne Polizei lässt sich regeln, wenn beide Parteien kooperieren und der Hergang klar ist. Es ist sogar so, dass Ihnen die entstandenen Kosten für einen “Polizeieinsatz” auferlegt werden können, wenn die Polizei ohne Notwendigkeit gerufen wird.
In diesen Fällen sollten Sie die Polizei hinzuziehen:
- Schwerer Unfall
- Unfallverursacher ist nicht kooperativ (verweigert bspw. seine Personalien)
- Vermuteter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Unklare Sachlage
- zur Sicherung der Unfallstelle, bspw. auf der Autobahn
Ist ein Fahrzeug nicht TÜV-konform, kann das Auswirkungen auf die Haftung haben – insbesondere, wenn der Unfall durch den technischen Zustand mitverursacht wurde.
Unser Rat: Bei jedem Zweifel – Polizei rufen und alle Schritte mit einem Anwalt oder uns abstimmen.
In welchen Fällen wird kein Anwalt benötigt?
Manche Fälle wirken auf den ersten Blick eindeutig – etwa ein klassischer Auffahrunfall oder eine klar missachtete Vorfahrt. Doch selbst in scheinbar einfachen Situationen verfolgt die gegnerische Versicherung in erster Linie ein Ziel: ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.
Deshalb gilt:
- Holen Sie sich immer zumindest eine anwaltliche Erstberatung ein.
- Unterschreiben Sie nichts und führen Sie keine direkten Gespräche mit der gegnerischen Versicherung – auch nicht am Telefon. Denn jedes kleinste Wort kann Ihnen negativ ausgelegt werden.
So sichern Sie sich ab, bevor Sie wichtige Ansprüche verlieren oder sich selbst benachteiligen – oft ohne es zu merken.