Und plötzlich streikt das Auto! Sie haben einen Auffahrunfall und nichts geht mehr oder ein Defekt hat Sie mitten auf freier Strecke erwischt. Was tun Sie jetzt? Abschleppen? Ein netter Mensch wird sich schon finden. Aber wie geht das? Wie sind die Vorschriften? Wo lauern die Gefahren? Und was ist sinnvoll? Ihr Mobilitätsspezialist aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt präsentiert: der ultimative Abschleppratgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Abschleppen: Was sagt das Gesetz?
- Das abgeschleppte Auto darf nicht fahrtüchtig sein
- Die Strecke muss so kurz wie möglich sein
- Das Auto muss lenk- und bremsbar sein
- Führerschein: Wer darf fahren?
- Wann lieber den Pannendienst rufen?
- Bußgelder bei Abschlepp-Verstößen
- Womit abschleppen?
- Wichtige Tipps beim Abschleppen
- Abfahrt und Fahrt
- Vorsicht Automatikgetriebe
- Achtung E-Auto
- Fazit
Sie kommen aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und wollen abgeschleppt werden?
Abschleppen: Was sagt das Gesetz?
Im § 33 StVZO finden wir die Regeln, wann ein Auto abgeschleppt werden darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen: „Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.“ 15a der StVO regelt die Vorschriften zum korrekten Abschleppvorgang. Wir fassen mal alles Wichtige zusammen. Aber zuerst: Bitte Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen.
Das abgeschleppte Auto darf nicht fahrtüchtig sein
Das Abschleppen ist grundsätzlich nur bei einer Panne oder einem Unfall erlaubt und auch nur dann, wenn das Auto nicht an Ort und Stelle repariert werden kann. Solch eine Situation ist definitiv ein Notfall. Wichtig: Ein leerer Tank rechtfertigt kein Abschleppen. In diesem Fall muss der Tank vor Ort aufgefüllt werden.
Daraus folgt übrigens: Abschleppen, um das Auto von A nach B zu transportieren, ist verboten. Auch abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht abgeschleppt werden.
Die Strecke für das Abschleppen muss so kurz wie möglich sein
Es ist in Notlagen erlaubt, betriebsunfähige Fahrzeuge bis zur nächsten geeigneten Stelle abzuschleppen (Parkplatz, Werkstatt, Schrottplatz etc.). Hier lauert schon die erste wichtige Einschränkung: Zu Ihnen nach Hause darf Ihr Freund Sie nur dann abschleppen, wenn Ihr Heim näher liegt, als die nächste Werkstatt. Und bitte beachten: Nicht auf die Autobahn auffahren, auch wenn das tatsächlich der kürzeste Weg zur Werkstatt sein sollte. Wer von der Autobahn abschleppt, muss an der nächsten Ausfahrt runter.
Das abgeschleppte Auto muss lenkbar und bremsbar sein
Eigentlich logisch: Das Auto muss die technischen Voraussetzungen erfüllen, abgeschleppt zu werden. Heißt: Lenkung, Lenkradschloss, Bremsen und Warnblinkanlage dürfen durch die Panne oder den Unfall nicht beeinträchtigt sein. Einzige Ausnahme an dieser Stelle: Bei Pannenfahrzeugen mit defekter Bremse dürfen Sie abschleppen, aber nur mit Abschleppstange.
Achtung: Bei einem Auffahrunfall sind Leuchten, auch das Warnblinklicht, häufig beschädigt. Funktioniert die Beleuchtung am abgeschleppten Fahrzeug nicht, darf es nicht bei Nacht abgeschleppt werden. Motorräder dürfen laut StVO ebenfalls nicht abgeschleppt werden.
Der Fahrer des Zugfahrzeugs muss im Besitz eines für diesen Wagen gültigen Führerscheins sein
Dabei reicht der Führerschein des ziehenden Fahrzeugs. Meistens: Führerschein Klasse B. Und: Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs benötigt gar keinen Führerschein. Er muss nur über 15 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, zu lenken, zu bremsen und allgemein das Fahrzeug zu führen.
Wann sollten Sie den Pannendienst rufen?
Wenn Sie nicht mehr lenken oder bremsen können, müssen Sie auf jeden Fall ein Abschleppunternehmen holen. Das Fahrzeug wird dann mit einem Kran auf die Ladefläche des Abschleppers geladen und zur nächsten Werkstatt gebracht.
Was kostet es, abgeschleppt zu werden? Mit Abschleppkosten von mehreren hundert Euro ist das kein günstiges Vergnügen. Sind Sie allerdings Mitglied im ADAC oder einem anderen Automobilclub, kann es sein, dass der Club die Kosten übernimmt. Beim ADAC kann man übrigens direkt vor Ort Mitglied werden.
Sie kommen aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und wollen abgeschleppt werden? Auch wir sind ADAC-Mobilitätspartner.
Ein paar Bußgelder bei Abschlepp-Verstößen
- Abschleppen ohne funktionierende Warnblinkanlage: 5 Euro
- Abschleppen auf der Autobahn wegen eines leeren Tanks: zwischen 30 Euro und 70 Euro
- Abschleppen auf der Autobahn, ohne diese bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen: 20 Euro
- Abschleppend auf die Autobahn auffahren: 20 Euro
Soweit die Gesetzeslage.
Womit abschleppen?
Klassiker ist das Abschleppseil. Es ist leicht zu verstauen und nicht schwer. Aber es bringt auch Nachteile mit: Es ist schwerer zu fahren, weil das Seil immer gespannt bleiben muss – auch während der Bremsvorgänge.
Abschleppstangen sind schwerer und sperriger als ein Abschleppseil. Sie werden deshalb auch seltener eine Abschleppstange als Notfallausrüstung in einem Fahrzeug finden. Dafür halten Sie immer den gleichen Abstand zwischen den Fahrzeugen, und mit dieser Verbindung kann auch ein Fahrzeug abgeschleppt werden, dessen Bremsen nicht mehr funktionieren. Aber Achtung: Das vordere Fahrzeug muss dann deutlich stärker bremsen, um das ganze Gespann zu stoppen.
Abgeschleppt werden darf auch per Kette. Sie vereint leider die Nachteile des Abschleppseils (kann durchhängen) mit der Stange (schwer). Dafür kann sie nicht so schnell reißen wie ein Seil.
Die letzte Möglichkeit ist eine Abschleppachse. Sie zu bedienen ist allerdings technisch sehr herausfordernd, und die beiden Fahrzeuge sind eher schwer zu lenken und zu bremsen. Da die Abschleppachse zusätzlich noch sehr sperrig ist, wird man diese Variante des Abschleppens ohnehin nur sehr selten zur Verfügung haben.
In jedem Fahrzeugschein ist eine maximale Anhängelast eingetragen – diese gilt beim Abschleppen nicht. Es ist also grundsätzlich erlaubt, einen Bentley mit einem Smart abzuschleppen. Ob das sinnvoll oder überhaupt möglich ist, sollte man aber infrage stellen. Denn der Antriebsstrang (Motor, Kupplung, Getriebe, Fahrwerk) des Zugfahrzeugs wird durch das Gewicht des Pannenfahrzeugs sehr stark belastet. Sie sollten also zum Abschleppen ein Fahrzeug wählen, das von der Leistung und dem Gewicht her in einem vernünftigen Verhältnis zum abgeschleppten Fahrzeug steht.
Sie kommen aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und suchen ein Abschleppunternehmen?
Was muss ich beim Abschleppen beachten?
Wie immer im Straßenverkehr gilt: Eigensicherung hat oberste Priorität. Also: Warnweste und Warndreieck aufstellen und auch in dieser Situation immer die Gefahren des fließenden Verkehrs im Auge haben.
Doch nun zum eigentlichen Abschleppvorgang: Stellen Sie die Autos voreinander. Da das Pannenauto vermutlich nicht mehr fährt, heißt das konkret: Das Schleppfahrzeug muss vor das Pannenauto gestellt werden.
Nun das Abschleppseil oder die Abschleppstange befestigen: Jedes Auto hat hinten und vorne Abschleppösen unterhalb der Stoßfänger. Befestigen Sie die gewählte Abschleppvorrichtung nur dort. Manchmal verstecken sich diese Abschleppösen unter Blenden. Sichern Sie die Verbindung beider Fahrzeuge gründlich.
Warnblinkleuchten einschalten – bei beiden Fahrzeugen.
Bevor es losgeht: Sprechen Sie die Route ab. Wählen Sie eine Route ohne Baustellen oder voraussehbare Staus. Bitte beachten Sie auch andere mögliche Gefahren.
Wie sonst auch, ist die Nutzung von Handys beim Autofahren nur beschränkt erlaubt. Wir empfehlen Ihnen aber, in dieser Situation die Freisprecheinrichtungen zu nutzen und die ganze Fahrt über den Anruf zum anderen Fahrzeugführer aufrechtzuerhalten. So kann man sich am besten absprechen oder warnen, zum Beispiel beim Anfahren oder Bremsen.
Ist das nicht möglich, sprechen Sie eindeutige Handzeichen ab, die Sie sich gegenseitig während der Fahrt geben können.
Sie kommen aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und suchen einen sicheren Weg, abgeschleppt zu werden?
Abfahrt und Fahrt
Lösen Sie am Pannenwagen die Handbremse und kuppeln Sie aus. Nun die Gangschaltung auf Leerlauf. Drehen Sie den Zündschlüssel auf die Stellung 1 (– hat Ihr Wagen einen Startknopf, diesen lang gedrückt halten, ohne das Bremspedal dabei zu bedienen –), damit das Lenkradschloss nicht einrastet.
Jetzt langsam. Alles langsam. Ganz langsam und vorsichtig: Langsam anfahren, langsam fahren, langsam und vorsichtig bremsen. Selbst, wenn Sie nur 30 km/h fahren und als schleppendes Auto zu plötzlich bremsen, ist Ihnen das mit Seil abgeschleppte Auto ruckzuck hinten hineingefahren. Sie müssen bedenken: Ihr Abstand beträgt 5 Meter. Da ist nicht viel Platz zum Reagieren.
Ein Auffahrunfall, der durch das Abschleppen entstanden ist, wird übrigens häufig nicht von den Kfz-Versicherungen bezahlt. Deshalb ist beim Abschleppen besondere Vorsicht geboten. Oder Sie rufen lieber gleich einen professionellen Abschleppdienst.
Gerade beim Abschleppen mit Seil gilt: Das Abschleppseil immer gespannt halten! Ruckartiges Ziehen kann zu Schäden an beiden Fahrzeugen führen und ist natürlich zu vermeiden. Außerdem verringert der kleinere Abstand auch die Reaktionszeit. Das gelingt übrigens am besten, wenn das hintere Fahrzeug ständig ein wenig bremst. Generell sollte das hintere Fahrzeug die meiste Bremsarbeit machen.
Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie also das Abschleppen mit Stange bevorzugen. Aber auch hier muss das hintere Fahrzeug unbedingt mitbremsen!
Noch etwas zum Thema Bremsen und Lenken: Bei nicht laufendem Motor wird der Bremskraftverstärker nicht funktionieren. Sie müssen deutlich stärker das Bremspedal betätigen, um die gewohnte Wirkung zu haben. Auch die Servolenkung dürfte nicht funktionieren. Sie müssen sich also auf einen deutlich höheren Kraftaufwand beim Lenken einstellen.
Fahren Sie versetzt. Das vordere Fahrzeug sollte so weit wie möglich rechts fahren und das gezogene Fahrzeug so weit wie möglich links. So kann der Fahrer im zweiten Fahrzeug den Verkehr vor Ihnen beiden am besten einsehen und trotz des geringen Abstands vorausschauend und schneller reagieren.
Und noch ein Wort zur Geschwindigkeit: Es gibt keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für das Abschleppen. Wie schnell dürfen Sie fahren? Genau genommen, so schnell wie jeder PKW auf dieser Straße. Aber wie schnell sollten Sie fahren? Wir können Ihnen nur raten, so langsam zu fahren, wie es bei der Verkehrslage noch vertretbar ist. Das Problem: Andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mit der Situation. Vorsicht ist gerade bei der Ausfahrt einer Autobahn geboten. Denn hier sind die Geschwindigkeitsdifferenzen besonders groß. Oder Sie rufen besser gleich den Abschleppdienst.
Sie kommen aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und wollen abgeschleppt werden? Wir wissen, was wir tun.
Achtung: Da an beiden Fahrzeugen der Warnblinker durchgehend arbeitet, können Richtungsänderungen nicht mit dem Blinker angezeigt werden. Andere Verkehrsteilnehmer sollten aber genau wissen, wohin Ihr doch recht langes Gespann will. Nutzen Sie daher am besten alle beide (!) Handzeichen: Nach links durch einen ausgestreckten Arm aus dem Seitenfenster; nach rechts durch die Hand, die über das Autodach auf die rechte Seite zeigt.
Vorsicht Automatikgetriebe
Grundsätzlich können auch Pannenfahrzeuge mit Automatik und automatischem Schaltgetriebe (DSG) abgeschleppt werden. In beiden Fällen wird der Fahrwählhebel auf „N“ gestellt. Aber es gibt Besonderheiten: Denn ein Automatikgetriebe läuft auch bei der Stellung „N“ in Teilen mit. Das bedeutet Reibung im Getriebe und Reibung erzeugt Wärme. Diese Wärme kann jetzt aber nicht durch den Ölkreislauf im Getriebe abgeführt werden, denn der Ölkreislauf funktioniert nur bei laufendem Motor. Es muss also entweder der Motor im abgeschleppten Fahrzeug laufen oder – ohne laufenden Motor – auf andere Weise der Überhitzung des Getriebes vorgebeugt werden.
Die zwei Regeln für das Abschleppen von Autos mit Automatikgetriebe:
- Langsam fahren
- Pausen machen
Spätestens nach 10 Kilometern sollte eine halbe Stunde Pause gemacht werden, damit das Automatikgetriebe wieder abkühlen kann.
Manche Automatikgetriebe können vom Antriebsstrang getrennt werden. Tut man das, kann das Fahrzeug ohne Rücksicht auf eine Getriebeüberhitzung abgeschleppt werden. Nach Hinweisen zur Entriegelung zwischen Getriebe und Antriebsachse suchen Sie am besten in der Betriebsanleitung.
Sie kommen aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und sind unsicher, ob Sie abgeschleppt werden können?
Achtung E-Auto
Sie haben eine Panne mit einem Elektroauto. Können Sie es abschleppen? Wir sagen: Lieber nicht. Es gibt zwar Modelle, die abgeschleppt werden können, aber bei den meisten Elektroautos – und hier ist es unerheblich, ob vollelektrisch oder Hybrid – führt das Abschleppen zu erheblichen Problemen und kann großen Schaden anrichten.
Das Hauptproblem: Jeder E-Motor kann auch als Dynamo funktionieren. Werden die Räder eines Elektroautos also bewegt, ohne dass die Steuerelektronik korrekt funktioniert, entsteht hohe Induktionsspannung, die Schäden an Motor und Batterie verursacht. Sie sollten in jedem Fall einen Abschleppdienst rufen, auch wenn die Entfernung noch so kurz ist. Wenige Meter reichen im Zweifelsfall, um einen Schaden von mehreren Tausend Euro zu verursachen. Sicher wird der Schaden höher sein als die gesparten Abschleppkosten.
Sollte es keinen anderen Weg geben, sehen Sie vorher unbedingt in der Bedienungsanleitung nach. Wird hier vor dem Abschleppen gewarnt, lassen Sie es im eigenen Interesse sein. Und rufen Sie uns stattdessen an.
Sie kommen aus der Region rund um Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt und müssen Ihr E-Auto abschleppen?
Fazit
Es ergibt Sinn, sich rechtzeitig darüber zu informieren, wie das Abschleppen funktioniert und was zu beachten ist. Ein Blick ins Handbuch des Autos hilft, um zu wissen, wie das Auto richtig abgeschleppt wird.