Falschparker auf Privatparkplatz – was Sie tun können und dabei wissen sollten

AllgemeinAbschleppdienst

Falschparker auf Privatparkplätzen sind für viele Grundeigentümer und Mieter ein wiederkehrendes Ärgernis. Besonders in Städten sind freie Parkplätze knapp und oft teuer. Aufgrund der Bequemlichkeit oder weil gerade kein anderer Platz frei ist, werden regelmäßig Kundenparkplätze zweckentfremdet, Mitarbeiterparkplätze besetzt sowie Garagen und Einfahrten zugeparkt.

Doch auch wenn sich manche Falschparker so verhalten: Privatparkplätze sind kein rechtsfreier Raum. Als Besitzer einer oder mehrerer privater Stellflächen haben Sie Möglichkeiten, wie Sie gegen Falschparker vorgehen können.

„Was tun gegen Falschparker? Worauf muss ich achten, wenn ein fremdes Auto auf meinem Grundstück steht oder meinen Privatparkplatz zugeparkt hat?” Als eines der größten Abschleppunternehmen im Großraum Freiburg und Titisee-Neustadt mit jahrzehntelanger Erfahrung hört die Firma Jakobi diese Fragen häufig. Die gute Nachricht ist: Sie können Falschparker melden und ein fremdes Auto vom Privatparkplatz abschleppen lassen. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie hier.

Ihr eigenes Auto oder ein Falschparker muss rund um Freiburg oder Titisee-Neustadt abgeschleppt werden?

Dann sind wir von Jakobi Mobility als Abschleppunternehmen für Sie da: Schnell & unkompliziert.

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Was gilt als Falschparken? Definition und Grundlagen

Falschparken ist nicht gleich Falschparken. Es kommt darauf an, wem der Parkplatz gehört, auf dem der Falschparker sein Auto abgestellt hat.

Für widerrechtliches Parken auf öffentlichem Grund sind Polizei und Ordnungsamt zuständig. In diesem Fall können Sie den Parkverstoß einfach melden. Die Behörden kümmern sich um das Abschleppen und die Kostenübernahme durch den Verursacher.

Das gilt auch, wenn ein Privatparkplatz blockiert ist, weil ein Falschparker auf der Straße oder dem Bürgersteig davor steht und so die Zufahrt zum Grundstück oder zur Garage versperrt.

Für widerrechtliches Parken auf einem Privatparkplatz ist die Rechtslage anders. Hier müssen Sie als Grundstücksbesitzer selbst aktiv werden, um Ihre Rechte durchzusetzen. Die Rechtsgrundlage, um ein fremdes Auto von einem Privatparkplatz abschleppen zu lassen, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Wer sein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf einem privaten Parkplatz oder allgemein auf privatem Grund abstellt, der ihm nicht gehört, handelt nach § 858 Abs. 1 mit „verbotener Eigenmacht“. Das Parken auf Privatgrundstück ist in diesem Fall unrechtmäßig.

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Falschparken auf Privatgrund: Ihre Rechte als Grundstücksbesitzer

Durch Falschparken werden die Besitzer von Privatparkplätzen, Stellplätzen oder Grundstücken „in ihrem Besitz gestört”. Damit sie wieder Zugriff auf ihr Eigentum erhalten, ist „Selbsthilfe” erlaubt. Das regelt § 859 Abs. 3 BGB.

Bei unberechtigtem Parken auf Privatgrundstücken bedeutet dies: Fremde Autos dürfen abgeschleppt werden!

Bußgelder fürs Falschparken gibt es nur auf öffentlichem Grund. „Knöllchen” können jedoch auch auf Privatparkplätzen verteilt werden. Betreiber von Privatparkplätzen (wie Restaurants, Geschäften, Arztpraxen, Immobiliengesellschaften) dürfen mit entsprechenden Schildern eigene Regeln festlegen. Oftmals werden die Regeln der StVO übernommen. Der Parkplatzbesitzer kann jedoch auch bestimmen, wer auf seinem privaten Parkplatz parken darf (z.B. nur Kunden, Mitarbeiter, Hausbewohner) und wie lange. Er kann dafür eine Parkgebühr erheben. Und fürs Falschparken darf er eine Vertragsstrafe verlangen. Diese heißt zwar nicht Bußgeld, funktioniert aber ähnlich.

Gut zu wissen, wenn Sie als Parkplatzbesitzer Falschparker zur Kasse bitten möchten: Der Fahrzeughalter kann sich nicht herausreden, indem er behauptet, nicht selbst gefahren zu sein. Entweder gibt er an, wer sein Auto benutzt und falsch geparkt hat, oder er muss die Strafe selbst bezahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2019 in einem wegweisenden Urteil entschieden (Az. XII ZR 13/19).

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Was tun, wenn jemand auf meinem Parkplatz steht?

Wenn jemand sein Auto unberechtigt auf Ihrem Grundstück abstellt oder Ihren Privatparkplatz blockiert, dürfen Sie als Grundstückseigentümer oder Mieter dagegen vorgehen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Wenn Sie wissen, wer sein Auto widerrechtlich bei Ihnen abgestellt hat, können Sie den Falschparker einfach höflich auffordern, Ihren Privatparkplatz wieder freizumachen.
  • Geht das nicht und der Falschparker kommt auch nicht von allein zurück, dürfen Sie das Fahrzeug abschleppen lassen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, worauf Sie achten sollten, bevor Sie den Abschleppdienst rufen.
  • Zusätzlich können Sie den Falschparker durch einen Anwalt abmahnen lassen. Dies kann bei Wiederholungstätern sinnvoll sein. Der Falschparker verpflichtet sich dann in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, nicht mehr auf Ihrem Privatgrundstück zu parken. Tut er es dennoch, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten, ist, den Falschparker zuzuparken. Das könnte als Nötigung angesehen werden und eine Anzeige nach sich ziehen.

Rufen Sie uns an – wir entfernen den Parksünder schnell, unkompliziert und für Sie kostenlos. Und wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie uns trotzdem an. Unsere Abschleppzentrale berät Sie kompetent, was Sie jetzt tun können.

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Abschleppen auf Privatparkplatz: So geht’s

Wenn Sie ein fremdes Auto auf Ihrem Privatparkplatz vorfinden, dürfen Sie es innerhalb weniger Stunden abschleppen lassen. Handeln Sie am besten gleich. Warten Sie damit zu lange, ist das Abschleppen vom Privatgrundstück nicht mehr zulässig. Wenn Sie mehr über den Ablauf des Abschleppens erfahren möchten, finden Sie in unserem Artikel alle wichtigen Infos zu unserem Abschlepp-Service.

Wichtig ist auch, dass Sie die Verhältnismäßigkeit wahren. Steht ein fremdes Auto auf Ihrem Privatgrundstück nur für kurze Zeit und stellt gar keine Behinderung dar, wäre das Abschleppen des Falschparkers übertrieben.

Um auf der sicheren Seite zu sein, beachten Sie die folgenden Punkte, wenn Sie ein unberechtigt parkendes Fahrzeug von Ihrem Privatgrundstück abschleppen lassen wollen:

  • Dokumentieren Sie das Falschparken. Machen Sie aussagekräftige Beweisfotos, auf denen das Fahrzeug und die Parksituation gut zu erkennen sind. Holen Sie sich am besten eine Person dazu, die bezeugen kann, dass das fremde Fahrzeug auf Ihrem Privatgrundstück eine Behinderung darstellt.
  • Warten Sie eine Weile vor dem Abschleppen. Falschparker kommen oft schon nach wenigen Minuten zurück. Dann wäre das Abschleppen unverhältnismäßig.
  • Suchen Sie den Fahrer, wenn möglich. Fordern Sie ihn zum Freimachen Ihres Parkplatzes auf. Bleiben Sie höflich – vielleicht war das Falschparken nur ein Versehen oder es gab einen triftigen Grund.
  • Rufen Sie einen Abschleppdienst, in Freiburg z.B. unter der Telefonnummer 0761 478090.
  • Klären Sie die Konditionen und Kosten fürs Abschleppen vom Privatparkplatz.

Wie viel kostet das Abschleppen von Falschparkern?

Welche Kosten fürs Abschleppen eines unzulässig geparkten Autos von einem Privatparkplatz anfallen, ist unterschiedlich. Je nach Region, Tageszeit, Wochentag oder Abschleppmethode variieren die Abschleppkosten. Generell liegt die Preisspanne in Deutschland zwischen 150 und 300 Euro.

Wichtig ist: Wenn Sie die Abschleppkosten vom Falschparker erstattet bekommen möchten, achten Sie auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Fürs Abschleppen vom Privatgrundstück dürfen Sie nur einen Betrag im Rahmen der ortsüblichen Konditionen weiterberechnen.

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Abschleppen auf Privatparkplatz: Wer bezahlt den Abschleppdienst?

Wenn Sie ein fremdes Auto von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen, muss der Falschparker die Kosten für den Abschleppdienst tragen.

Es kann jedoch zu Streitigkeiten kommen, wenn für den Autofahrer nicht klar erkennbar war, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Manchmal sind die baulichen Gegebenheiten nicht eindeutig und es besteht Verwechslungsgefahr mit öffentlichen Stellflächen. In solchen Fällen ist eine entsprechende Beschilderung notwendig, um den Privatparkplatz zu kennzeichnen.

Wer das Abschleppen vom Privatparkplatz zahlt, kann auch ein Thema zwischen dem Grundstücksbesitzer und dem Abschleppdienst sein. Im Idealfall rechnet das Abschleppunternehmen direkt mit dem Falschparker ab, der dann den Abschleppdienst bezahlt, wenn er sein Fahrzeug abholt. Einige Abschleppdienste verlangen jedoch vom Grundstücksbesitzer als Auftraggeber, in Vorkasse zu gehen. In diesem Fall sollten Sie die Auslage vom Falschparker zurückfordern. Es empfiehlt sich, die Abschleppkosten sofort vor Ort erstatten zu lassen. Teilen Sie dem Autofahrer erst danach mit, wo er sein Fahrzeug abholen kann. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH zulässig.

Falschparken auf Privatparkplatz: das Wichtigste zusammengefasst

Abschleppen vom Privatparkplatz ist erlaubt, wenn dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. War der Privatparkplatz eindeutig als solcher zu erkennen, muss der Falschparker die Abschleppkosten tragen.

Tipp: Klären Sie vorab mit dem Abschleppdienst, ob das Abschleppen vom Privatgrundstück in Ihrem Fall rechtskonform ist. In und um Freiburg im Breisgau sowie Titisee-Neustadt berät Sie dazu die Zentrale von Jakobi Mobility. Hier erfahren Sie schnell und sicher, was Sie gegen Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück unternehmen können.

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihre Lage: Wir beraten Sie kompetent, lösungsorientiert und rechtssicher. Damit Ihr Stellplatz so schnell wie möglich wieder für Sie zur Verfügung steht.

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Häufige Fragen

Wohin wird das Auto des Falschparkers in Freiburg im Breisgau abgeschleppt?

In der Regel wird das Fahrzeug auf dem Verwahrplatz unseres Abschleppunternehmens abgestellt, bis es vom Fahrzeughalter oder einer anderen berechtigten Person abgeholt wird. In seltenen Fällen kann es auch vorkommen, dass das Fahrzeug auf dem Verwahrplatz der Stadt oder der Polizei abgestellt wird. Sie können uns aber jederzeit anrufen und nachfragen.

Wie wird abgeschleppt?

Mit einem für das Kfz passenden Abschleppwagen. Dabei ermitteln wir bei einem Telefonat vorab den genauen Bedarf, um das entsprechende Fahrzeug zu beauftragen. Wenn Sie sich auf einer Autobahn befinden, gibt es jedoch besondere Regeln, die zu beachten sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel über das Thema Abschleppen auf der Autobahn. Sollte es dennoch passieren, dass wir mit dem falschen Fahrzeug kommen, entstehen keine Mehrkosten dafür.

Wer trägt die Kosten, wenn der Falschparker sein Fahrzeug wegfährt, nachdem der Abschleppdienst schon beauftragt wurde?

In dieser Situation fallen für Sie keine Kosten für eine Leerfahrt an. Das Risiko liegt bei uns.

Abschleppdienst ohne Vorkasse: Muss ich für den Abschleppdienst bzw. die Abschleppkosten eines Falschparkers im Voraus bezahlen?

Nein, es genügt, wenn uns eine Abtretungserklärung unterschrieben wird. Diese berechtigt uns, die Kosten für den Einsatz unseres Abschleppfahrzeuges direkt beim Fahrer bzw. Halter des Fahrzeuges zu erheben.

Welcher Abschleppdienst in Freiburg im Breisgau oder Titisee-Neustadt hat gerade geöffnet?

Ganz klar: Der Abschleppdienst von Jakobi Mobility. Denn wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie da. Sie haben einen Unfall oder eine Panne und möchten Ihr Fahrzeug abschleppen lassen? Sie wurden von einem anderen Fahrzeug zugeparkt? Egal, in welcher Situation Sie einen Abschleppdienst benötigen: Rufen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie kompetent, was jetzt zu tun ist und helfen Ihnen sofort! Unsere Telefonnummer: 0761 478090

Disclaimer: In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Die dazu bereitgestellten Inhalte sind allgemeiner Natur und rein informativ. Sie ersetzen keineswegs eine Rechtsberatung. Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen und Problemen haben, holen Sie sich Rat von einem qualifizierten Anwalt.

Quellen:
https://playfair-parking.de/ratgeber/privatparkplatz-ihre-rechte-als-grundstuecksbesitzer/
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/falschparker-abschleppen/
https://parksmart-solutions.de/ratgeber/thema-falschparker/
https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz/
https://www.punkte-flensburg.de/privatparkplatz/

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